Ab Montag, 22.03.2021: Maskenpflicht in den Grundschulen – und in der Betreuung

Ab Montag, 22.03.2021 gilt in der Grundschule, der flexiblen Betreuung und dem Hort an der Schule eine medizinische Maskenpflicht für Lehrer*innen, Betreuer*innen und Schüler*innen. Bitte denken Sie daran, Ihrem Kind eine medizinische Maske oder eine FFP2 / KN95 Maske mitzugeben, da wir ansonsten nicht betreuen dürfen.