Faschingsferien und Gebühren

aufgrund des Pandemiegeschehens hat die Landesregierung beschlossen, die Grundschulen frühestens nach den Faschingsferien wieder zu öffnen. Wie aus dem Schreiben des Kultusministeriums vom 29.01.2021 hervorgeht, wird es in den Faschingsferien keine Notbetreuung geben. Somit ist es uns aufgrund der aktuellen Coronaverordnung des Landes untersagt, in den Ferien eine Betreuung anzubieten.

 

Wir werden für den Februar 2021 genauso wie für den Januar 2021 deshalb keine Gebühren erheben (Ausnahme: die Notbetreuung wurde in Anspruch genommen). Da die Gebühren für den Januar abgebucht wurden, werden wir als Ausgleich dafür im März 2021 die Abbuchung aussetzen.

Schulen bleiben bis Ende Januar 2021 geschlossen – Notbetreuung eingerichtet

die Landesregierung gab gestern bekannt, dass die Grundschulen in Baden-Württemberg bis Ende Januar geschlossen bleiben.

 

Da wir deshalb im Januar 2021 keine Betreuung unter Pandemiebedingungen anbieten dürfen, werden wir für diesen Monat keine Gebühren berechnen.  Die Betreuungsgebühren für Januar 2021 sind aber bereits abgebucht. Deshalb werden wir für den Februar 2021 keine Gebühren abbuchen, auch wenn dann wieder eine Betreuung unter Pandemiebedingungen möglich sein sollte. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie die Notbetreuung in Anspruch genommen haben. Dann werden auch im Februar 2021 die normalen Betreuungsgebühren abgebucht.

 

Für Eltern, die zwingend eine Betreuung benötigen, wird die Notbetreuung bis Ende Januar 2021 verlängert.

 

Diese wird am Vormittag von den Lehrern gestellt und im Anschluss kommen bei uns angemeldete Kinder zu uns und wir betreuen diese Kinder wie angemeldet. Ob die Voraussetzungen für eine Notbetreuung gegeben sind überprüft die Schule.

 

Wir wünschen Ihnen für diese schwierige Zeit viel Kraft und Durchhaltevermögen und vor allem: bleiben Sie gesund!

Schulen weiterhin geschlossen – Notbetreuung eingerichtet

nach dem Beschluss der Bund-Länder-Beratung am vergangenen Dienstag steht nun fest:

die Grundschulen in Baden-Württemberg starten am 11.01.2021 NICHT mit Präsenzunterricht!

 

Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird wieder einen „Notbetreuung“ eingerichtet. Diese wird am Vormittag von den Lehrern gestellt und im Anschluss kommen bei uns angemeldete Kinder zu uns und wir betreuen diese Kinder wie angemeldet. Ob die Voraussetzungen für eine Notbetreuung gegeben sind überprüft die Schule.