Faschingsferien und Gebühren

aufgrund des Pandemiegeschehens hat die Landesregierung beschlossen, die Grundschulen frühestens nach den Faschingsferien wieder zu öffnen. Wie aus dem Schreiben des Kultusministeriums vom 29.01.2021 hervorgeht, wird es in den Faschingsferien keine Notbetreuung geben. Somit ist es uns aufgrund der aktuellen Coronaverordnung des Landes untersagt, in den Ferien eine Betreuung anzubieten.

 

Wir werden für den Februar 2021 genauso wie für den Januar 2021 deshalb keine Gebühren erheben (Ausnahme: die Notbetreuung wurde in Anspruch genommen). Da die Gebühren für den Januar abgebucht wurden, werden wir als Ausgleich dafür im März 2021 die Abbuchung aussetzen.