Keine Ferienbetreuung in den Osterferien

In der gestern aktualisierten Corona Verordnung ist nach wie vor eine Untersagung der flexiblen Nachmittagsbetreuung und des Horts an der Schule enthalten. Die einzige Ausnahme ist eine Betreuung der Kinder im Präsenzunterricht. Da in den Osterferien keine Präsenzunterricht stattfindet, dürfen wir nicht öffnen. Die Betreuung schließt am 30.03.2021 um 17.30 Uhr und öffnet wieder am 12.04.2021 um 7.30 Uhr.

Wir wünschen allen Eltern und Kindern frohe Ostern und schöne Osterferien!

Öffnung der Betreuung unter Pandemiebedingungen ab dem 15. März 2021

Wie aus dem Schreiben der Kultusministerin Frau Dr. Eisenmann zu entnehmen ist, öffnen die Grundschulen ab dem 15.03.2021 wieder für alle Klassenstufen zu einem eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

Nach der geltenden Coronaverordnung Baden-Württemberg ist der Betrieb von Betreuungsangeboten für Schülerinnen und Schüler, die in der Präsenz unterrichtet werden, erlaubt.

Somit sind wir ab dem 15.03.2021 wieder für alle Kinder, die in der Schule Präsenzunterricht haben, wie angemeldet da. Wir betreuen wieder in festen Gruppen, die sich an der Klassenstufe orientieren.

Neu ist, dass wir versuchsweise für alle Klassenstufen eine Betreuung von 7.30 Uhr bis 8.30 Uhr von Montag bis Freitag anbieten, ebenfalls in denselben festen Gruppen wie nach der Schule. Während der Notbetreuung hat unser System gut geklappt, so dass wir jetzt auch im laufenden Schulbetrieb damit starten.

 

Betreuung nach den Faschingsferien ab dem 22.Februar 2021

wie Sie sicherlich aus der Presse und von den Schulen bereits erfahren haben, werden die Grundschulen ab dem 22.02.2021 mit einem Wechselbetrieb mit je zwei Klassenstufen pro Woche starten.

Desweiteren erfolgt nach wie vor – nach den bisherigen Regelungen – eine Notbetreuung für diejenigen Kinder, die nicht im Präsenzunterricht sind und an der Notbetreuung teilnehmen dürfen.

 

Bitte beachten Sie:

aufgrund der aktuellen Coronaverordnung, dürfen wir nur die Kinder, die in der Notbetreuung der Schule angemeldet sind, sowie die Kinder, die im Präsenzunterricht anwesend sind betreuen. Die regulären Betreuungsangebote der flexiblen Nachmittagbetreuung und der Horte sind nach wie vor untersagt.

 

Konkret dürfen wir für bei uns angemeldete Kinder wie folgt öffnen:

KW 8, 10, 12:

Frühbetreuung: für Klassenstufen 1 und 3 und die Notbetreuung von 7.30 Uhr bis 8.30 Uhr.

Betreuung nach dem Unterricht ab 11.30 Uhr: Betreuung für Klassenstufen 1 und 3 und die Notbetreuung wie bei uns angemeldet.

 

KW 9, 11, 13:

Frühbetreuung: für Klassenstufen 2 und 4 und die Notbetreuung von 7.30 Uhr bis 8.30 Uhr.

Betreuung nach dem Unterricht ab 11.30 Uhr: Betreuung für Klassenstufen 2 und 4 und die Notbetreuung wie bei uns angemeldet.

 

Hinweis: wir berechnen die Betreuungsgebühren immer für ganze Monate, wenn die Betreuung in Anspruch genommen wird. Dies gilt (Stand heute) auch für die Abbuchung ab April, wenn Ihr Kind im März in die Betreuung kommt. Der März wird als Ausgleich für den Januar nicht abgebucht werden.