Betreuung nach den Faschingsferien ab dem 22.Februar 2021

wie Sie sicherlich aus der Presse und von den Schulen bereits erfahren haben, werden die Grundschulen ab dem 22.02.2021 mit einem Wechselbetrieb mit je zwei Klassenstufen pro Woche starten.

Desweiteren erfolgt nach wie vor – nach den bisherigen Regelungen – eine Notbetreuung für diejenigen Kinder, die nicht im Präsenzunterricht sind und an der Notbetreuung teilnehmen dürfen.

 

Bitte beachten Sie:

aufgrund der aktuellen Coronaverordnung, dürfen wir nur die Kinder, die in der Notbetreuung der Schule angemeldet sind, sowie die Kinder, die im Präsenzunterricht anwesend sind betreuen. Die regulären Betreuungsangebote der flexiblen Nachmittagbetreuung und der Horte sind nach wie vor untersagt.

 

Konkret dürfen wir für bei uns angemeldete Kinder wie folgt öffnen:

KW 8, 10, 12:

Frühbetreuung: für Klassenstufen 1 und 3 und die Notbetreuung von 7.30 Uhr bis 8.30 Uhr.

Betreuung nach dem Unterricht ab 11.30 Uhr: Betreuung für Klassenstufen 1 und 3 und die Notbetreuung wie bei uns angemeldet.

 

KW 9, 11, 13:

Frühbetreuung: für Klassenstufen 2 und 4 und die Notbetreuung von 7.30 Uhr bis 8.30 Uhr.

Betreuung nach dem Unterricht ab 11.30 Uhr: Betreuung für Klassenstufen 2 und 4 und die Notbetreuung wie bei uns angemeldet.

 

Hinweis: wir berechnen die Betreuungsgebühren immer für ganze Monate, wenn die Betreuung in Anspruch genommen wird. Dies gilt (Stand heute) auch für die Abbuchung ab April, wenn Ihr Kind im März in die Betreuung kommt. Der März wird als Ausgleich für den Januar nicht abgebucht werden.