Maskenpflicht

Das Kultusministerium hat im Vorgriff auf die Änderung der Corona Verordnung Schule mitgeteilt, dass ab Montag, 21.06.2021 voraussichtlich die Maskenpflicht an den Schulen unter bestimmten Voraussetzungen entfällt. In den Erläuterungen wurde konkretisiert, dass dies nicht nur in den Unterrichts- sondern auch in den Betreuungsräumen der flexiblen Nachmittagsbetreuung und des Horts an der Schule gilt!

Die Lockerung der Maskenpflicht hängt von dem Unterschreiten bestimmter Inzidenzwerte ab. Diese müssen an fünf aufeinander folgenden Tagen im Stadt- oder Landkreis unterschritten sein. Für den Entfall der Maskenpflicht

  • im Freien ist der Inzidenzwert 50
  • im Unterrichts- und Betreuungsraum der Inzidenzwert von 35

maßgeblich.

Die Maskenpflicht im Unterrichts- oder Betreuungsraum entfällt jedoch nur dann, wenn zusätzlich innerhalb der letzten 14 Tage kein positiv mittels PCR Test festgestellter Fall vorliegt.

Auch wenn die Maskenpflicht im Freien oder im Unterrichts- und Betreuungsraum entfällt, weil die genannten Voraussetzungen vorliegen, gilt sie außerhalb dieser Räume, also z.B. auf den Gängen, im Treppenhaus und auf den Toiletten fort!