in Zeiten von Corona ist alles kompliziert – so auch die Ferienbetreuung in den Sommerferien.
Laut der aktuellen Coronaverordnung Schule §9 Abs 1 dürfen die Betreuungen der flexiblen Nachmittagsbetreuung und der Hortbetreuung nur für Kinder im Präsenzunterricht öffnen. Da es in den Sommerferien keinen Präsenzunterricht gibt, dürften wir keine Ferienbetreuung anbieten.
Allerdings gibt es eine weitere Verordnung, die sich
Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Virus SARS-CoV-2(Coronavirus) bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit (Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit –Corona VOKJA/JSA)
nennt.
Den Inhalt des für uns relevanten §4 finden Sie hier. Eine Ferienbetreuung ist im Rahmen einer Notbetreuung mit den entsprechenden Einschränkungen zulässig.
Die Anmeldungen haben die Kinder im Schulranzen. Wir bieten Betreuung in 2 Gruppen mit je 10 Kindern an. Bitte melden Sie die Ferienbetreuung, sofern Sie Bedarf haben und zum berechtigten Personenkreis gehören, bis zum 09.07.2021 an.
Sollte sich bis zum Beginn der Sommerferien etwas ändern, informieren wir per Ranzenpost und über unsere Homepage www.gernzeit.de unter Aktuelles.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine erholsame Ferienzeit und freuen uns auf das nächste Schuljahr. Bleiben Sie gesund!