Betreuung ab Mittwoch, 21.04.2021

Liebe Eltern,

in der am 18.04.2021 geänderten Corona-Verordnung wird für die Schule Wechselunterricht angeordnet. Die im Wechselunterricht gebildeten Gruppen dürfen sich nicht begegnen. Daneben wird es eine Gruppe für die Notbetreuung geben, für Schüler und Schülerinnen die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

In der Schule sind 2 Jahrgangsstufen im Präsenzunterricht anwesend. Jede Jahrgangsstufe ist 2 bzw 3 zügig. Daneben gibt es noch eine Gruppe für die Notbetreuungskinder. Somit müssten wir in der Betreuung, wenn wir das Prinzip der Schule übernehmen, 7 Betreuungsgruppen bilden. Dafür haben wir jedoch weder Räume noch Personal.

Deshalb werden wir ab Mittwoch, 21.04.2021 nur noch eine Notbetreuungsgruppe nach der Schule für Kinder, die im Präsenzunterricht anwesend sind, sowie eine Notbetreuungsgruppe für Kinder, die im Fernunterricht unterrichtet werden, anbieten. Bitte melden Sie bei der Schule die Notbetreuung für Ihr Kind an, sofern Sie diese benötigen und geben Sie uns danach Bescheid, dass Ihr Kind die Notbetreuung der Schule besucht und ebenfalls zu uns in die Notbetreuung kommen wird.

Bereits abgebuchte Betreuungsgebühren für April werden, sofern Sie die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen, als Gutschrift für den Monat Mai geführt.

Wir bedauern sehr, dass wir nicht für alle Kinder und Eltern da sein können!

Bleiben Sie gesund und hoffentlich bis bald

Das Team der Gernzeit

Betreuung ab dem 19.04.2021

Nachdem bisher keine Regelung bezüglich den Betreuungsangeboten von Seiten der Ministerien getroffen wurden, werden wir ab Montag, 19.04.2021 die Betreuung im Rahmen einer Notbetreuung wie folgt öffnen:

Öffnungszeiten: 7.30 Uhr – 8.30 Uhr und 11.30 Uhr – maximal 17.30 Uhr.

Nach den geltenden Orientierungshilfen für die Notbetreuung sollen konstante Gruppen gebildet werden, die nicht zwingend mit den Klassen übereinstimmen müssen. Laut im Moment geltender Corona-Verordnung Baden-Württemberg und dem ergänzenden Schreiben des Kultusministeriums vom 14.04.2021, bestätigt durch Schreiben des Städtetages, dürfen an der Betreuung teilnehmen:

  • Schüler*innen, die in Präsenz unterrichtet werden und
  • Schüler*innen, die zum berechtigten Personenkreis für die Notbetreuung gehören.

 

Unsere konstanten Notbetreuungsgruppen setzen sich nach diesen Vorgaben wie folgt zusammen:

  • eine Gruppe für gesamte Klassenstufe 1
  • eine Gruppe für gesamte Klassenstufe 2
  • eine Gruppe für gesamte Klassenstufe 3
  • eine Gruppe für gesamte Klassenstufe 4.

 

Sollte am Wochenende noch eine aktualisierte Corona-Verordnung für Baden-Württemberg kommen, in der andere Vorgaben enthalten sind, werden wir unsere Betreuungsangebote entsprechend anpassen.

 

Kein Präsenzunterricht in der Woche nach den Osterferien

In der Woche nach den Osterferien findet keine Präsenzunterricht statt. Die Schule bietet für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern dringend auf eine Betreuung angewiesen sind, eine Notbetreuung an. Die Kinder aus der Notbetreuung in der Schule können ebenfalls in die Notbetreuung der Gernzeit wie angemeldet kommen. Wir sind bis längstens 17.30 Uhr da.

Keine Ferienbetreuung in den Osterferien

In der gestern aktualisierten Corona Verordnung ist nach wie vor eine Untersagung der flexiblen Nachmittagsbetreuung und des Horts an der Schule enthalten. Die einzige Ausnahme ist eine Betreuung der Kinder im Präsenzunterricht. Da in den Osterferien keine Präsenzunterricht stattfindet, dürfen wir nicht öffnen. Die Betreuung schließt am 30.03.2021 um 17.30 Uhr und öffnet wieder am 12.04.2021 um 7.30 Uhr.

Wir wünschen allen Eltern und Kindern frohe Ostern und schöne Osterferien!

Öffnung der Betreuung unter Pandemiebedingungen ab dem 15. März 2021

Wie aus dem Schreiben der Kultusministerin Frau Dr. Eisenmann zu entnehmen ist, öffnen die Grundschulen ab dem 15.03.2021 wieder für alle Klassenstufen zu einem eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

Nach der geltenden Coronaverordnung Baden-Württemberg ist der Betrieb von Betreuungsangeboten für Schülerinnen und Schüler, die in der Präsenz unterrichtet werden, erlaubt.

Somit sind wir ab dem 15.03.2021 wieder für alle Kinder, die in der Schule Präsenzunterricht haben, wie angemeldet da. Wir betreuen wieder in festen Gruppen, die sich an der Klassenstufe orientieren.

Neu ist, dass wir versuchsweise für alle Klassenstufen eine Betreuung von 7.30 Uhr bis 8.30 Uhr von Montag bis Freitag anbieten, ebenfalls in denselben festen Gruppen wie nach der Schule. Während der Notbetreuung hat unser System gut geklappt, so dass wir jetzt auch im laufenden Schulbetrieb damit starten.

 

Betreuung nach den Faschingsferien ab dem 22.Februar 2021

wie Sie sicherlich aus der Presse und von den Schulen bereits erfahren haben, werden die Grundschulen ab dem 22.02.2021 mit einem Wechselbetrieb mit je zwei Klassenstufen pro Woche starten.

Desweiteren erfolgt nach wie vor – nach den bisherigen Regelungen – eine Notbetreuung für diejenigen Kinder, die nicht im Präsenzunterricht sind und an der Notbetreuung teilnehmen dürfen.

 

Bitte beachten Sie:

aufgrund der aktuellen Coronaverordnung, dürfen wir nur die Kinder, die in der Notbetreuung der Schule angemeldet sind, sowie die Kinder, die im Präsenzunterricht anwesend sind betreuen. Die regulären Betreuungsangebote der flexiblen Nachmittagbetreuung und der Horte sind nach wie vor untersagt.

 

Konkret dürfen wir für bei uns angemeldete Kinder wie folgt öffnen:

KW 8, 10, 12:

Frühbetreuung: für Klassenstufen 1 und 3 und die Notbetreuung von 7.30 Uhr bis 8.30 Uhr.

Betreuung nach dem Unterricht ab 11.30 Uhr: Betreuung für Klassenstufen 1 und 3 und die Notbetreuung wie bei uns angemeldet.

 

KW 9, 11, 13:

Frühbetreuung: für Klassenstufen 2 und 4 und die Notbetreuung von 7.30 Uhr bis 8.30 Uhr.

Betreuung nach dem Unterricht ab 11.30 Uhr: Betreuung für Klassenstufen 2 und 4 und die Notbetreuung wie bei uns angemeldet.

 

Hinweis: wir berechnen die Betreuungsgebühren immer für ganze Monate, wenn die Betreuung in Anspruch genommen wird. Dies gilt (Stand heute) auch für die Abbuchung ab April, wenn Ihr Kind im März in die Betreuung kommt. Der März wird als Ausgleich für den Januar nicht abgebucht werden.

 

Faschingsferien und Gebühren

aufgrund des Pandemiegeschehens hat die Landesregierung beschlossen, die Grundschulen frühestens nach den Faschingsferien wieder zu öffnen. Wie aus dem Schreiben des Kultusministeriums vom 29.01.2021 hervorgeht, wird es in den Faschingsferien keine Notbetreuung geben. Somit ist es uns aufgrund der aktuellen Coronaverordnung des Landes untersagt, in den Ferien eine Betreuung anzubieten.

 

Wir werden für den Februar 2021 genauso wie für den Januar 2021 deshalb keine Gebühren erheben (Ausnahme: die Notbetreuung wurde in Anspruch genommen). Da die Gebühren für den Januar abgebucht wurden, werden wir als Ausgleich dafür im März 2021 die Abbuchung aussetzen.

Schulen bleiben bis Ende Januar 2021 geschlossen – Notbetreuung eingerichtet

die Landesregierung gab gestern bekannt, dass die Grundschulen in Baden-Württemberg bis Ende Januar geschlossen bleiben.

 

Da wir deshalb im Januar 2021 keine Betreuung unter Pandemiebedingungen anbieten dürfen, werden wir für diesen Monat keine Gebühren berechnen.  Die Betreuungsgebühren für Januar 2021 sind aber bereits abgebucht. Deshalb werden wir für den Februar 2021 keine Gebühren abbuchen, auch wenn dann wieder eine Betreuung unter Pandemiebedingungen möglich sein sollte. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie die Notbetreuung in Anspruch genommen haben. Dann werden auch im Februar 2021 die normalen Betreuungsgebühren abgebucht.

 

Für Eltern, die zwingend eine Betreuung benötigen, wird die Notbetreuung bis Ende Januar 2021 verlängert.

 

Diese wird am Vormittag von den Lehrern gestellt und im Anschluss kommen bei uns angemeldete Kinder zu uns und wir betreuen diese Kinder wie angemeldet. Ob die Voraussetzungen für eine Notbetreuung gegeben sind überprüft die Schule.

 

Wir wünschen Ihnen für diese schwierige Zeit viel Kraft und Durchhaltevermögen und vor allem: bleiben Sie gesund!

Schulen weiterhin geschlossen – Notbetreuung eingerichtet

nach dem Beschluss der Bund-Länder-Beratung am vergangenen Dienstag steht nun fest:

die Grundschulen in Baden-Württemberg starten am 11.01.2021 NICHT mit Präsenzunterricht!

 

Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird wieder einen „Notbetreuung“ eingerichtet. Diese wird am Vormittag von den Lehrern gestellt und im Anschluss kommen bei uns angemeldete Kinder zu uns und wir betreuen diese Kinder wie angemeldet. Ob die Voraussetzungen für eine Notbetreuung gegeben sind überprüft die Schule.